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Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

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Bereits seit dem 1. März 2023 fördert die Bundesregierung den Neubau von klimafreundlichen Wohngebäuden mit dem Bundesprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN), mit dem die Errichtung und der Erwerb von energetisch anspruchsvollen und besonders klimafreundlichen Wohngebäuden unterstützt wird.

Seit Einführung ist die Nachfrage nach diesem Programm kontinuierlich gestiegen. Ergänzend hierzu wird nun das neue Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) kurzfristig den Bau preiswerter Wohnungen anreizen und den Neubau von klimagerechten und flächeneffizienten Gebäuden im bezahlbaren Segment fördern.

Die Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.


Vorteile des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) auf einen Blick

  • Anreiz für den Neubau von Gebäuden mit niedrigen Baukosten
  • Vermeidung von Billigbau mit hohen Folge- bzw. Nutzungs-/ Betriebskosten zu Lasten von Bewohnerinnen/Bewohnern und Mieterinnen/Mietern.
  • Vermeidung der Förderung von Wohnungen mit „Luxusausstattung". Stattdessen werden kompakte Wohnungen mit gutem Standard entstehen.
  • Fossile Brennstoffe werden ausgeschlossen.
  • Förderung zielt auf mehr Wohneinheiten pro neu errichtetem Gebäude ab.
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus.
  • Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
  • Anreiz für den Bau flächeneffizienter Wohneinheiten.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an. Ziel ist es, möglichst viel "Graue Energie" vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Damit wollen wir einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ anspruchsvoll zu bauen. Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren. Dass bedeutet, KNN zeichnet vor, was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen können. Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um."

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude sowie neu errichteter klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle investierenden Personen (Auftraggebende der Maßnahme) sowie Ersterwerbende (die erstmalige Käuferin bzw. der erstmalige Käufer)

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem folgende Anforderungen:

  • Energetischer Standard Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzhaus 55
  • Ausschluss fossiler Brennstoffe und Biomasse für die zentrale Wärmeerzeugung im Gebäude oder gebäudenah
  • Die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bzw. "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS)
  • Einhaltung der Flächengrenzwerte gemäß den "Technischen Mindestanforderungen"
  • Einhaltung der Grenzwerte von ausgewählten gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus gemäß den "Technischen Mindestanforderungen"

 

Weitere Eckdaten der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Für das Jahr 2024 stehen insgesamt 350 Millionen Euro bereit.

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Gebäudeökobilanzierung/LCA-Bilanzierung.

Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von dem erzielten energetischen Niveau und betragen aktuell bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Mit Start einer Bonusförderung im ersten Quartal 2025 wird sich der Höchstbetrag auf 150.000 Euro pro Wohneinheit erhöhen. Es sind Kreditlaufzeiten von 4 bis 35 Jahren bei einer Zinsbindung von 10 Jahren möglich.

Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der mit der Programmdurchführung beauftragten KfW: https://www.kfw.de/knn

 

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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